Sicherer Sport im Rhein-Kreis Neuss
Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
Der Sportbund RKN und seine Sportjugend sprechen sich aktiv und entschieden gegen jegliche Form der Gewalt im Sport aus.
Es gehört zu unserem Schutzauftrag als Bund, Fachschaft und Verein dafür zu sorgen, dass sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer gewaltfreien Atmosphäre aufhalten und unbeschwert Sport treiben können.
Kinderschutzkonzept
Allgemeine Informationen
Das Schutzkonzept dient zugleich der Sensibilisierung für die Durchführung von Sportveranstaltungen sowie des Trainingsbetriebes der beteiligten Projektpartner und der Etablierung von Strukturen des Kinderschutzes in den jeweiligen Organisationen sowie als eine Orientierungshilfe für die Sportvereine.
Es verfolgt das übergeordnete Ziel, aus Sportvereinen Schutzräume werden zu lassen. Orientierungshilfe zu sein bedeutet für uns, eine positive Haltung zum Sport vorzuleben. Sport lebt in vielen Ausprägungen von einer gesunden Körperlichkeit und einer positiven körperlichen Nähe. Diese Merkmale gilt es, bei unseren Maßnahmen mitzudenken und zu wahren. Außerdem handelt es sich beim Kinderschutz nicht um ein Projekt, sondern um einen Grundsatz unseres täglichen Handelns. Es ist stets darauf zu achten, ein Kinderschutzkonzept nicht isoliert zu betrachten, sondern mit bestehenden Ordnungen, Richtlinien und Satzungen zu verflechten.
Wir verstehen uns als einen von vielen Akteuren im Bereich des Kinderschutzes und sind anderen Partnern und Institutionen mit denselben Motiven stets aufgeschlossen und kollegial gegenüber. Kinder- schutz ist kein Konkurrenzkampf, sondern Teamarbeit.
Die Bereiche Prävention und Intervention sind stets parallel zu bedenken.
Leitbild
Folgende Inhalte und Formate sollen in jedem einzelnen Verein und dem Rhein-Kreis Neuss als Ganzes eine Kultur der Aufmerksamkeit generieren
- Workshops und Sensibilisierungsveranstaltungen
- Sichtbares Netzwerk
- Kinderschutzbeauftragte, Kinderschutz- team und Fallmanagementteam
- Muster und Vorlagen
Zielgruppe & Relevanz
Das Schutzkonzept gilt für alle Schutzbefohlenen vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Grundsätzlich gilt: Alle Kinder und Jugendliche müssen gleichermaßen geschützt werden. Dieser Grundsatz ist demnach unabhängig von der Teilnehmenden-Rolle bei Veranstaltungen von Sportorganisationen, der Ausübung ehrenamtlcher Tätigkeiten und der Teilnahme in Rahmenprogrammen sowie weiteren denkbaren Rollen.
Beispiele für die unterschiedlichen Aktivitäten der Vereine und Verbände...
- Regelmäßige, sportliche Aktivität in Form von Trainingseinheiten, AG-Angeboten oder Wettkämpfen
- Unregelmäßige sportliche Events wie Turniere, Meisterschaften, Sporttage oder auch Sichtunge
- Sportreisen und Sportcamps
- Aus- und Weiterbildungsveranstaltunen • Ehrungen
- Allgemeines Sportvereinsleben
Bei allen erdenklichen Aktivitäten in Sportvereinen und sonstigen Sportorganisationen gilt es, auf mögliche Besonderheiten zu achten
- Welche Rolle haben die Schutzbefohlenen: Sporttreibende, Übungsleitende, Helfende, Zuschauende oder Gäste?
- Nehmen an dem Angebot immer dieselben oder immer unterschiedliche Kinder teil?
- Sind mögliche Diversitätsebenen (Geschlecht, Alter, Herkunft, Kultur, etc.) der Kinder berücksichtigt?
Risiko- & Potenzialanalyse
Zu betrachtende Bereiche
- Zielgruppe
- Organisationsstruktur
- Räumlichkeiten
- Personalstandards
- Kommunikationsstandards
- Präventionsangebote
- Verhaltenskodex
- Fallmanagement
Präventionsangebote
Die Präventionsangebote lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen
- Aus- und Fortbildungen
- Werkstatt und Dialogformate
- Broschüren und Infomaterialien
- Werbekampagnen
"Unsere" Mitarbeitenden
Alle Aktiven im Sport sind zugleich Multiplikatoren für einen Sicheren Sport im Rhein-Kreis Neuss Kultur. Alle Mitwirkenden in unseren Strukturen tragen, unabhängig von ihren fachlich-inhaltlichen Aufgaben, die Verantwortung, die Grundsätze des Schutzkonzeptes in das tägliche Denken und Handeln zu etablieren.
Bei der Auswahl von neuen Mitarbeitenden achten wir neben der fachlichen Eignung auf die Haltung gegenüber Kindern und den Schutz von Kindern. Jegliche Stellenausschreibungen enthalten eine klare Positionierung zum Kinderschutz. Die Berücksichtigung von Kinderschutzthemen in Bewerbungsgesprächen variiert dabei hinsichtlich der zu besetzenden Position und der Intensität des direkten Kontaktes mit Kindern.
Die Personen, die Bewerbungsgespräche führen, werden sensibilisiert und stellen entsprechende Fragen.Im Rahmen von Einarbeitungsphasen wird auf das Kinderschutzkonzept in seiner gültigen Fassung hingewiesen.
Die Unterzeichnung eines Verhaltenskodex ist verpflichtend ebenso wie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Bei der Einsichtnahme und Dokumentation wird der Datenschutz gewahrt. Eine erneute Vorlage ist, analog zu den Vorgabe im Landessportbund NRW, in einem 5-Jahres-Turnus verpflichtend.
Weitere präventive Maßnahmen richten sich nach Art & Umfang, in dem die Personen mitwirken...
Hauptberuflich Mitarbeitende
- Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeitende.
- Verpflichtende Präventionsschulung sofern direkter Kontakt mit Kindern in der Tätigkeit besteht (alle 2 Jahre).
- Freiwilliges Angebot zur Teilnahme an zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen
Ehrenamtlich Mitarbeitende
- Freiwilliges Angebot zur Teilnahme an Präventionsschulungen.
Ehrenamtlich Mitarbeitende U18
Ehrenamtlich Mitarbeitende, die minderjährig sind, haben das Recht auf eine besondere Begleitung bei der Ausübung ihres Ehrenamts.
- Aufklärungsgespräch mit den für
- die Veranstaltung hauptverantwortli- chen Personen: Mitteilung der Rechte und Erläuterung sowie Abgrenzung der Verantwortungsbereiche.
- Ergänzende Ausgabe: Übersicht über Regelungen zur Aufsichtspflicht und Verantwortungsbereichen.
- Freiwilliges Angebot zur Teilnahme an Präventionsschulungen.
Freiberuflich / Externe Angestellte
- Freiwilliges Angebot zur Teilnahme an Präventionsschulungen.
Kommunikationsstandards
Mit öffentlicher Berichterstattung und Kommunikation gelingt es uns, möglichst transparent zu agieren und Sichtbarkeit zu erzeugen, die auf lange Sicht insbesondere den Vereinen zugutekommen soll. Allerdings birgt Medienkommunikation auch Risiken, Kinder & Jugendliche zu gefährden und Kinderrechte zu verletzen. Besonders große Chancen und Herausforderungen treffen bei Online-Medien aufeinander.
Wie wollen wir über Kinder und Jugendliche kommunizieren?
- Um beteiligte Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie Gewalt, Übergriffen oder Stigmatisierungen zu schützen, wirken wir daraufhin, dass jegliche Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte die Würde und den Schutz der Zielgruppe wahren und ihre Identität schützen muss.
- Es liegt uns sehr viel daran, dass der jeweilige Sportraum eine sichere Umgebung für unsere Schützlinge garantiert. Dahingehend begrüßen wir es, wenn Bildmaterial möglichst nur von entsprechenden Personen erstellt wird, die eigens dazu berufen werden und gesondert gekennzeichnet sind. Jeweiliges Bildmaterial wird sensibel behandelt und ggf. gelöscht.
- Der unmittelbare Schutz von Kindern und Jugendlichen greift, sobald diese im Sportraum ankommen und dauert an, bis dieser verlassen wird.
- Bildmaterial darf nur bei vorhandener Datenschutz-Einwilligung weiter verarbeitet werden.
- Bei der öffentlichen Berichterstattung über (Vereins-)Sport in jeglicher Form, ist ein besonderes Augenmerk auf den Kinderschutz zu richten. Verantwortlichkeiten sowie Standards sind im Vorhinein zu definieren.
- Überall dort, wo eine hohe Anzahl von Teilnehmenden unterschiedlichster Charakteristika wie Herkunft, Alter, Geschlecht Religion, kulturellem und sozialem Hintergrund, Beeinträchtigungen und sexueller Orientierung aufeinander treffen, gilt es, besonders sensibel zu agieren.
Wie sehen konkrete Maßnahmen bei der Erstellung von Bildmaterial und gleichzeitiger Wahrung von Würde und Privatsphäre aus?
- In allen Formen der Kommunikation werden Kinder und Jugendliche mit Respekt behandelt und dargestellt. Alle Medieninhalte stellen junge Menschen jeglichen Alters als gleichwertige Persönlichkeiten dar und wahren ihre Würde. Eine Reduzierung auf einen Stereotyp ist zu vermeiden.
- Vor der Erstellung von Medieninhalten werden Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern bzw. dazu berechtigte Begleitpersonen auf verständliche Weise über den Inhalt und Zweck informiert. Dies kann durch berichterstattende Personen selbst oder durch eine verantwortliche Person geschehen.
- Die Privatsphäre wird grundsätzlich und zu jeder Zeit respektiert. Darüber werden die Kinder und Jugendlichen informiert und es wird ihre Zustimmung eingeholt.
- Wenn einzelne Kinder hervorgehoben werden bzw. im Fokus der Darstellung stehen, erfolgt eine eingehendere Erklärung zum Zweck der Berichterstattung und die berichterstattende Person holt mindestens eine
- mündliche Zustimmung der schutzbedürftigen Person und seiner Eltern bzw. berechtigte Begleitpersonen ein.
- Es ist darauf zu achten, dass die Kinder angemessen bekleidet sind.
- Kinder werden weder zu kompromittierenden Posen aufgefordert, noch in solchen Posen abgebildet.
Alle Sportorganisationen werden dazu angehalten, die allgemeinen Kommunikationsstandards zu beachten und bei der Arbeit mit besonders schutzbe- dürftigen Kindern und Jugendlichen zusätzli- che Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Akteure im Kinderschutzsystem
Das Kinderschutzteam Sport im Rhein-Kreis Neuss setzt sich aus zwei Vertretungen des Sportbunds Rhein-Kreis Neuss, einer Vertretung aus dem Sportamt Rhein-Kreis Neuss, eine Vertretung der Sportjugend sowie Vertretungen aus den (Stadt-) Sportverbänden in den Kommunen zusammen. Aus diesem Team gilt es zwei Personen als Kinderschutzbeauftragte zu benennen.
Die Kinderschutzbeauftragten gelten als direkte Ansprechpersonen für alle Themen rund um den Kinderschutz. Es handelt sich um geschulte Personen, die Auskunft zu Weiterbildungsangeboten und auch bei speziellen Fragestellungen geben können.
Sie dienen ebenso als erste Anlaufstelle bei Verdachtsfällen oder Fällen, die Sie in Ihren Strukturen nicht abschließend bewerten können oder eine externe Meinung hinzuziehen möchten.
Darüber hinaus empfehlen wir, in den Organisationen vor Ort Kinderschutzteams zu installieren.
Bei der Besetzung eines solchen Teams sind folgende Aspekte zu beachten
- Es sollte niemals nur eine Person für das Thema verantwortlich sein.
- Das Kernteam sollte aus Menschen bestehen, die keine direkte Verbindung zueinander haben (bspw.aus verschiedenen Abteilungen oder Mannschaften).
- Das Kernteam sollte regelmäßig geschult werden. Wünschenswert ist zudem Expertise im pädagogischen Kontext.
- Den Mitgliedern des Kinderschutzteams sollte eine möglichst hohe soziale Intelligenz und Empathie attestiert werden.
Interventionsplan & Beschwerdeverfahren
Der Kern eines Kinderschutzkonzeptes ist es, alle Beteiligten zu involvieren und zu sensibilisieren, sodass das Kindeswohl zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist. Dennoch gibt es immer wieder Situationen wie Grenzverletzungen, Verdachtsfälle bis hin zu Straftaten, mit denen bewusst, geschult, empathisch und professionell umgegangen werden muss.
In der Satzung des Sportbunds Rhein-Kreis Neuss befindet sich ein Passus, dass Verhaltensweisen, welche nicht mit dem Kinderschutzkonzept konform gehen, zur Aberkennung der Mitgliedschaft oder dem Entzug von Lizenzen führen können. Eine Verfahrensordnung für beide Fälle gilt es satzungskonform auszuarbeiten und mit den jeweiligen Fachverbänden abzustimmen.
Aufgrund der Sensibilität des Themas gilt bis zu einer klaren Bestätigung von Verdachtsfällen die Unschuldsvermutung gegenüber Beschuldigten bei gleichzeitigem Ernstnehmen der Schilderungen von Betroffenen. Falsche Beschuldigungen können eine gesellschaftliche Ächtung und weitere Konsequenzen zur Folge haben, die es zu berücksichtigen gibt. Dennoch gilt der Grundsatz: Betroffenenschutz vor Täterschutz.
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Aktuelle Besetzung Kinderschutzteam
Das Kinderschutzteam im Sport im Rhein-Kreis Neuss hat mehrere Funktionen:
-
Einerseits sind sie direkte Ansprech- und Vertrauenspersonen für Kinder und Jugendliche, die sich in unseren Sportstrukturen bewegen.
-
Andererseits bieten sie Hilfestellungen für die Sportorganisationen im Rhein-Kreis Neuss.