Strukturelle Förderung im Sportverein -"Regelbetrieb"

Grundvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Sportbund Rhein-Kreis Neuss
  • Mitgliedschaft im sportartspezifischen Fachverband

>> Bei Förderprogrammen ist es eine Voraussetzung an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilzunehmen! <<

 

Förderungen über uns...

Inklusion

Formlose Anträge auf Unterstützung von...

  • Inklusiven Sportveranstaltungen/ Turniere
  • Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen für Inklusion
  • Einrichtung einer inklusiven Sportgruppe
  • Fahrdienste zu Training/ Wettkämpfen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt (ÖPNV)

Ansprechperson Martin Limbach

Integration

Formlose Anträge für...

  • Projektförderung (Angebotsentwicklung, Umsetzungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit) 

Antrag auf Stützpunktförderung...

  • Förderung von Vereinen, die sich systematisch und nachhaltig auf den Weg machen, Integrationsarbeit zu leisten = Ernennung und Förderung als „Stützpunktverein Integration durch Sport“
  • Jährlicher Maßnahmen- und Finanzierungsplan/ Antrag 5-jährige Förderung zwischen 1.000 und 5.000 €

Ansprechperson Neda Al-Khaliedy

Link Integration & Teilhabe // Rhein-Kreis Neuss macht Sport!

J-TEAMS (JUGEND-TEAMS)

Ziel:

Schaffung von Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für junge Menschen. Ein J-TEAM ist der Zusammenschluss von mindestens 4 jungen Menschen bis 26 Jahre, die sich ehrenamtlich im und für den Sport engagieren.

Volumen:

  •  J-TEAM-Starterpaket (Shirts, Moderationskoffer, Blöcke & Stifte, Verpflegungsgutschein)
  • 200 Euro Projektförderung für neue J-TEAMS
  • 250 Euro Projektförderung für bestehende J-TEAMS

Förderzeitraum:

Ganzjährig (bzw. solange verfügbar)

Antrag: https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/j-teams-nrw


Ansprechperson Andreas Kranich

Förderung über den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die Tätigkeit der qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Seit vielen Jahren unterstützt der Rhein-Kreis Neuss seine Sportvereine mit der Förderung der Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dafür werden jährlich Mittel in Höhe von 345.000 Euro bereitgestellt, die den Vereinen zugutekommen.

Zeitraum der Antragsstellung: 01.07.2024 bis einschließlich 15.09.2024

Der Versand der Zugangsdaten an die antragsberechtigten Sportvereine erfolgte am Ende der 26 KW.

ACHTUNG: Änderung des Antragsverfahrens und der Förderkriterien ab 2024! Weitere Informationen können hier abgerufen werden (Information Februar 2024).

Im Download-Bereich sind die Leitfäden für die Zuschussverfahren, die Videoanleitung und die aktuellsten FAQ zur Online-Antragsstellung zu finden.

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Der Rhein-Kreis Neuss fördert abgeschlossene Ausbildungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die im vergangenen Jahr abgeschlossenen DOSB-Ausbildungen für Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer (Ersterwerb von A-, B- und C-Lizenzen). Die Mitgliedsvereine im Sportbund Rhein-Kreis Neuss, welche die TN angemeldet und die Ausbildungskosten übernommen haben, können den Zuschuss beim Sportamt Rhein-Kreis Neuss beantragen. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Übungsleiterzuschussverfahrens des Rhein-Kreises Neuss.  

Zeitraum der Antragsstellung: 01.07.2024 bis einschließlich 15.09.2024

Der Versand der Zugangsdaten an die antragsberechtigten Sportvereine erfolgte am Ende der 26 KW.

ACHTUNG: Änderung des Antragsverfahrens und der Förderkriterien ab 2024! Weitere Informationen können hier abgerufen werden (Information Februar 2024).

Im Download-Bereich sind die Leitfäden für die Zuschussverfahren, die Videoanleitung und die aktuellsten FAQ zur Online-Antragsstellung zu finden.

 

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Der Rhein-Kreis Neuss fördert die Tätigkeit von Jugendleiterinnen und -leitern sowie die Vereins- und Juniormanagementausbildung

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt seine Sportvereine mit der Förderung der im Vorjahr tätigen lizenzierten Jugendleiterinnen und -leiter sowie für im Vorjahr abgeschlossene Ausbildungen "Juniormanager/in“ oder „Vereinsmanager/in". Dafür werden jährlich Mittel in Höhe von 6.000 Euro bereitgestellt, die den Sportvereinen zugutekommen.

Die Antragsfrist endet am 01.10.2024.

Festbetragsförderung pro Person:

JL: 200,00 Euro
VM:    240,00 Euro
JM: 50,00 Euro

 

Im Download-Bereich ist das Antragsformular 2024 abrufbar.

Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Dokumente sind über das Mailpostfach sport@rhein-kreis-neuss.de einzureichen.

Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de 

Telefonischer Kontakt: 021816015202

Rhein-Kreis Neuss: Demokratie leben!

Ziel: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.

Demokratie fördern:

Hier geht es um grundlegende Prinzipien der Demokratie, wie Rechtsstaatlichkeit, Gleichwertigkeit und den Schutz der Menschenrechte. Es werden Projekte gefördert, die die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Vielfalt gestalten:

Hier geht es um die Anerkennung von Diversität. Es werden Projekte gefördert, die für Vielfalt sensibilisieren und gegen Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit arbeiten. Ebenso gehören Projekte zu den Chancen der Einwanderungsgesellschaft dazu.

Extremismus vorbeugen:

Hier geht es um die frühzeitige Unterbrechung von Radikalisierungsprozessen. Es werden auch Projekte gefördert, die der Entstehung von menschen- und demokratiefeindlichen Phänomenen entgegenwirken. Dies schließt sowohl den Rechts- als auch den Linksextremismus sowie den islamistischen Extremismus ein.

Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/demokratie-leben/

Förderungen aus der Welt des Sports...

Übersicht Förderprogramme Inklusion (und Sport)

Auf der Seite des Landessportbundes NRW sind Förderprogramme aufgelistet, die im Bereich der Inklusion genutzt werden können. 

Förderung und Zuschüsse (vibss.de)

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Förderung von Sportveranstaltungen 2025 (Antragstellung bis zum 30. November 2024 möglich)

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Zuschüssen herausragende Sportereignisse wie nationale und internationale Meisterschaften, die in Nordrhein-Westfalen stattfinden

Auch im kommenden Jahr stehen wieder Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Sportfachverbände, Sportvereine oder Kommunen unseres Landes, die im kommenden Jahr nationale oder internationale Meisterschaften bzw. sonstige herausragende Sportveranstaltungen ausrichten, haben grundsätzlich die Möglichkeit, Landesmittel zur Förderung von Sportveranstaltungen zu erhalten.

Die Bereitstellung von Fördermitteln des Landes und das Fördervolumen ist jedoch neben dem Stellenwert des jeweiligen Sportereignisses im Veranstaltungskalender des Landesfachverbandes bzw. des entsprechenden Bundesfachverbandes abhängig von der Höhe der Mittel, die für das kommende Jahr für diesen Zweck tatsächlich zur Verfügung stehen.

Förderanträge für Sportveranstaltungen, für die eine Zuwendung aus Landesmitteln erbeten wird, sind bis zum 30. November des Vorjahres an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Sport und Ehrenamt zu richten. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen, die der jeweilige Fachverband selbst ausrichtet, als auch für solche Veranstaltungen, die unter Federführung durch Mitgliedsvereine oder Kommunen ausgerichtet werden.

Dem Förderantrag für die jeweilige Veranstaltung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Hieraus müssen alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Sportereignis stehenden Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Veranstaltungen können grundsätzlich nur dann mit Landesmitteln bezuschusst werden, wenn die entsprechenden Förderanträge rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos zu beantragen.

Zeitraum der Antragsstellung für 2025:  bis zum 30.11.2024

Unter Förderung von Sportveranstaltungen | Sportland.NRW sind die alle notwendigen Informationen zur Antragstellung zu finden.

Ansprechperson: jonas.gruermann@ksbneuss.de

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

1,25 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2024

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2024 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2024 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Im Jahr 2024 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.  Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 31.05.2024 möglich (oder wenn die zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgeschöpft sind).

(Quelle: LSB NRW, Stand 04.04.2024)

Andere Förderungen...

Energetische Sanierung

Bundesförderprogramm: Die Kommunalrichtlinie

Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen.

Der Link zum Förderprogramm: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“

Mit Hilfe der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ sollen öffentliche Gebäude, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen, energetisch saniert werden. Ziel ist die Umsetzung eines dekarbonisierten Gebäudebestands, der den Energieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern und zum Klimaschutz beitragen soll.

Für die energetische Sanierung stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 196 Millionen Euro zur Verfügung. (Stand 30.10.2024 ist eine Beantragung von Fördermitteln noch möglich)

Richtlinie zum  Förderprogramm:   

RL_Energieeffiziente_oeffentliche_Gebaeude.pdf

Leitfaden zur Antragstellung und Beratungsmöglichkeit:   

EFRE energieeffiziente öffentliche Gebäude - Kommunaler Klimaschutz

 

 

Stifter-helfen: Haus des Stiftens

Ziel: Das IT-Portal Stifter-helfen stellt Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen Produktspenden, Informationen, Sonderkonditionen sowie Serviceleistungen und Beratung zur Verfügung.

Fördermittel: Beispiel u.a. Microsoft Office 

Antrag: https://www.stifter-helfen.de/

Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss

Ziel:

Förderung des Leistungssportes und der gezielten Sport-Nachwuchsarbeit im Rhein-Kreis Neuss. Leistungsfähige und leistungswillige Talente werden so gefördert, dass sie möglichst lange in den Sportvereinen in unserer heimischen Region Leistungssport betreiben können.

Volumen:

Individuell

Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/stiftung-sport

Erhöhung der Sichtbarkeit eures Sportangebots

"ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Vereine können ihre Bewegungsangebote ganz einfach auf der BeLa online darstellen. Nutzt die Gelegenheit und präsentiert Euren Verein einer breiten Öffentlichkeit!
Für weitere Fragen steht euch der DOSB unter restart@dosb.de gerne zur Verfügung. 

Die Bewegungslandkarte (BeLa) findet Ihr unter www.bewegungslandkarte.de

Die Toolbox mit Vorlagen steht für Vereine unter folgenden Link im Jahr 2024 zur Verfügung.
https://www.brandox.com/sportnurbesser

Vereinsberatung

Der Landessportbund NRW bietet den Vereinen in NRW daher eine (zum Teil) kostenlose "Vereinsberatung" an. In diesem Rahmen können Vereinsvorstände oder Jugendvorstände vor Ort aktuelle Herausforderungen intensiv und lösungsorientiert besprechen. Dafür hat der Landessportbund NRW ein Team von fachkompetenten, qualifizierten und autorisierten Expert*innen ausgebildet.

Antragstellung: https://www.meinsportnetz.nrw/management/beratung/vereinsberatung-buchen/

Programm Vor Ort vereint: Für ein starkes Miteinander (Antragstellung ist bis zum 18. November 2024 möglich)

Gesucht werden Menschen, Vereine und Initiativen, die ihre Region aktiv mitgestalten möchten. Ob Sie sich im Sportverein, in der Kirchengemeinde, einer migrantischen Selbstorganisation, einem Heimatverein, einem queeren Projekt oder andernorts engagieren.
 

Die Antragsfrist endet am 18. November 2024 (um 12 Uhr mittags)

Die ausgewählten Projekte erhalten zwischen 5.000 und 15.000 Euro über einen Zeitraum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten ab dem 1. Januar 2025, um ihre Ideen umzusetzen.

Die Förderung orientiert sich flexibel an den Bedürfnissen vor Ort und umfasst alle relevanten Kostenarten, darunter Honorare, Sachmittel und Personalkosten. Darüber hinaus bieten wir Beratung und Unterstützung während der gesamten Projektlaufzeit, damit Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann.

Anstragstellung unter: Vor Ort vereint: Für ein starkes Miteinander – Änderwerk

 

Engagierte Ehrenamtliche belohnen! (Jetzt noch schnell Überraschungspakete sichern)

https://www.sportehrenamt.nrw/das-mitmach-portal/sportehrenamt-ueberrascht-formular

Bewerbt euch für ein Überraschungspaket, um die Arbeit Eurer Ehrenamtlichen zu würdigen. Die Pakete sind mit nachhaltigen Goodies gefüllt, ergänzt um einen hochwertigen Hoodie.

Den Antrag findet ihr hier

Ansprechpersonen

Andreas Kranich

 

Antrag kostenfreie Vereinsberatung Martin Limbach