Strukturelle Förderung im Sportverein -"Regelbetrieb"
Grundvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Sportbund Rhein-Kreis Neuss
- Mitgliedschaft im sportartspezifischen Fachverband
>> Bei Förderprogrammen ist es eine Voraussetzung an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW teilzunehmen! <<
Moderne Sportstätte 2022 – Vergabe von nicht verwendeten Fördermitteln für Outdoor-Sporträume
Noch einmal die Chance nutzen: Für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte II“ stehen nicht abgerufene Fördermittel in Höhe von 44.702 Euro zur Verfügung. Vereine und die acht Kommunen des Rhein-Kreis Neuss sind eingeladen, innovative Ideen einzureichen, um von diesem Budget zu profitieren. Die Umsetzung der Projekte muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Förderungen über uns...
Inklusion
Formlose Anträge auf Unterstützung von...
- Inklusiven Sportveranstaltungen/ Turniere
- Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen für Inklusion
- Einrichtung einer inklusiven Sportgruppe
- Fahrdienste zu Training/ Wettkämpfen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt (ÖPNV)
Ansprechperson Martin Limbach
Integration
Formlose Anträge für...
- Projektförderung (Angebotsentwicklung, Umsetzungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit)
Antrag auf Stützpunktförderung...
- Förderung von Vereinen, die sich systematisch und nachhaltig auf den Weg machen, Integrationsarbeit zu leisten = Ernennung und Förderung als „Stützpunktverein Integration durch Sport“
- Jährlicher Maßnahmen- und Finanzierungsplan/ Antrag 5-jährige Förderung zwischen 1.000 und 5.000 €
Ansprechperson Neda Al-Khaliedy
Link Integration & Teilhabe // Rhein-Kreis Neuss macht Sport!
J-TEAMS (JUGEND-TEAMS)
Ziel:
Schaffung von Mitgestaltungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für junge Menschen. Ein J-TEAM ist der Zusammenschluss von mindestens 4 jungen Menschen bis 26 Jahre, die sich ehrenamtlich im und für den Sport engagieren.
Volumen:
- J-TEAM-Starterpaket (Shirts, Moderationskoffer, Blöcke & Stifte, Verpflegungsgutschein)
- 200 Euro Projektförderung für neue J-TEAMS
-
250 Euro Projektförderung für bestehende J-TEAMS
Förderzeitraum:
Ganzjährig (bzw. solange verfügbar)
Antrag: https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/j-teams-nrw
Ansprechperson Andreas Kranich
Förderung über den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss fördert die Tätigkeit der qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Seit vielen Jahren unterstützt der Rhein-Kreis Neuss seine Sportvereine mit der Förderung der Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Dafür werden jährlich Mittel in Höhe von 345.000 Euro bereitgestellt, die den Vereinen zugutekommen.
Zeitraum der Antragsstellung: 01.07.2024 bis einschließlich 15.09.2024
Der Versand der Zugangsdaten an die antragsberechtigten Sportvereine erfolgte am Ende der 26 KW.
ACHTUNG: Änderung des Antragsverfahrens und der Förderkriterien ab 2024! Weitere Informationen können hier abgerufen werden (Information Februar 2024).
Im Download-Bereich sind die Leitfäden für die Zuschussverfahren, die Videoanleitung und die aktuellsten FAQ zur Online-Antragsstellung zu finden.
Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de
Der Rhein-Kreis Neuss fördert abgeschlossene Ausbildungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Der Rhein-Kreis Neuss fördert die im vergangenen Jahr abgeschlossenen DOSB-Ausbildungen für Übungsleiterinnen und -leiter sowie Trainerinnen und Trainer (Ersterwerb von A-, B- und C-Lizenzen). Die Mitgliedsvereine im Sportbund Rhein-Kreis Neuss, welche die TN angemeldet und die Ausbildungskosten übernommen haben, können den Zuschuss beim Sportamt Rhein-Kreis Neuss beantragen. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Übungsleiterzuschussverfahrens des Rhein-Kreises Neuss.
Zeitraum der Antragsstellung: 01.07.2024 bis einschließlich 15.09.2024
Der Versand der Zugangsdaten an die antragsberechtigten Sportvereine erfolgte am Ende der 26 KW.
ACHTUNG: Änderung des Antragsverfahrens und der Förderkriterien ab 2024! Weitere Informationen können hier abgerufen werden (Information Februar 2024).
Im Download-Bereich sind die Leitfäden für die Zuschussverfahren, die Videoanleitung und die aktuellsten FAQ zur Online-Antragsstellung zu finden.
Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de
Der Rhein-Kreis Neuss fördert die Tätigkeit von Jugendleiterinnen und -leitern sowie die Vereins- und Juniormanagementausbildung
Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt seine Sportvereine mit der Förderung der im Vorjahr tätigen lizenzierten Jugendleiterinnen und -leiter sowie für im Vorjahr abgeschlossene Ausbildungen "Juniormanager/in“ oder „Vereinsmanager/in". Dafür werden jährlich Mittel in Höhe von 6.000 Euro bereitgestellt, die den Sportvereinen zugutekommen.
Die Antragsfrist endet am 01.10.2024.
Festbetragsförderung pro Person:
JL: | 200,00 Euro |
VM: | 240,00 Euro |
JM: | 50,00 Euro |
Im Download-Bereich ist das Antragsformular 2024 abrufbar.
Den ausgefüllten Antrag sowie die erforderlichen Dokumente sind über das Mailpostfach sport@rhein-kreis-neuss.de einzureichen.
Ansprechperson: stefanie.schiffer@rhein-kreis-neuss.de
Telefonischer Kontakt: 021816015202
Rhein-Kreis Neuss: Demokratie leben!
Ziel: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen.
Demokratie fördern:
Hier geht es um grundlegende Prinzipien der Demokratie, wie Rechtsstaatlichkeit, Gleichwertigkeit und den Schutz der Menschenrechte. Es werden Projekte gefördert, die die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Vielfalt gestalten:
Hier geht es um die Anerkennung von Diversität. Es werden Projekte gefördert, die für Vielfalt sensibilisieren und gegen Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit arbeiten. Ebenso gehören Projekte zu den Chancen der Einwanderungsgesellschaft dazu.
Extremismus vorbeugen:
Hier geht es um die frühzeitige Unterbrechung von Radikalisierungsprozessen. Es werden auch Projekte gefördert, die der Entstehung von menschen- und demokratiefeindlichen Phänomenen entgegenwirken. Dies schließt sowohl den Rechts- als auch den Linksextremismus sowie den islamistischen Extremismus ein.
Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/demokratie-leben/
Förderungen aus der Welt des Sports...
Übersicht Förderprogramme Inklusion (und Sport)
Auf der Seite des Landessportbundes NRW sind Förderprogramme aufgelistet, die im Bereich der Inklusion genutzt werden können.
Förderung und Zuschüsse (vibss.de)
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Update 2025 Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Programme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ werden fortgesetzt
Mit einem Gesamtvolumen von mehr als 8,8 Mio. Euro setzt die Landesregierung die Programme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ fort.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2025 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Sportvereinen, die sich mit Projekten im Ganztag oder in Kindergärten oder für Nachhaltigkeit, Inklusion, Gleichstellung oder Integration einsetzen, können auf Antrag Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.000 Euro gewährt werden.
Im Jahr 2025 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Anträge für beide Förderprogramme können ab Montag, dem 10. Februar 2025 über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
(Quelle: LSB NRW, Stand 07.02.2025)
Andere Förderungen...
Energetische Sanierung
Bundesförderprogramm: Die Kommunalrichtlinie
Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen und Themen von Klimaschutzkonzepten und -personalstellen über Beratungsleistungen bis hin zu Investitionen in den Bereichen Mobilität, Abfall und Abwasser sowie Trinkwasserversorgung.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften sowie weitere kommunale Akteur*innen.
Der Link zum Förderprogramm: Kommunalrichtlinie | Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
Nationale Klimaschutzinitiative
Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur
Förderanträge können ab 1. Februar 2025 gestellt werden.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Dokumente von KRL-Online über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.
Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“
Mit Hilfe der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ sollen öffentliche Gebäude, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen, energetisch saniert werden. Ziel ist die Umsetzung eines dekarbonisierten Gebäudebestands, der den Energieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern und zum Klimaschutz beitragen soll.
Für die energetische Sanierung stellen die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen 196 Millionen Euro zur Verfügung. (Stand 30.10.2024 ist eine Beantragung von Fördermitteln noch möglich)
Richtlinie zum Förderprogramm:
RL_Energieeffiziente_oeffentliche_Gebaeude.pdf
Leitfaden zur Antragstellung und Beratungsmöglichkeit:
EFRE energieeffiziente öffentliche Gebäude - Kommunaler Klimaschutz
Stifter-helfen: Haus des Stiftens
Ziel: Das IT-Portal Stifter-helfen stellt Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen Produktspenden, Informationen, Sonderkonditionen sowie Serviceleistungen und Beratung zur Verfügung.
Fördermittel: Beispiel u.a. Microsoft Office
Antrag: https://www.stifter-helfen.de/
Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss
Ziel:
Förderung des Leistungssportes und der gezielten Sport-Nachwuchsarbeit im Rhein-Kreis Neuss. Leistungsfähige und leistungswillige Talente werden so gefördert, dass sie möglichst lange in den Sportvereinen in unserer heimischen Region Leistungssport betreiben können.
Volumen:
Individuell
Antrag: https://www.rhein-kreis-neuss-macht-sport.de/stiftung-sport
Erhöhung der Sichtbarkeit eures Sportangebots
"ReStart – Sport bewegt Deutschland“
Vereine können ihre Bewegungsangebote ganz einfach auf der BeLa online darstellen. Nutzt die Gelegenheit und präsentiert Euren Verein einer breiten Öffentlichkeit!
Für weitere Fragen steht euch der DOSB unter restart@dosb.de gerne zur Verfügung.
Die Bewegungslandkarte (BeLa) findet Ihr unter www.bewegungslandkarte.de
Die Anmeldung findet Ihr unter
BewegungsLandkarte Anmeldung
Vereinsberatung
Der Landessportbund NRW bietet den Vereinen in NRW daher eine (zum Teil) kostenlose "Vereinsberatung" an. In diesem Rahmen können Vereinsvorstände oder Jugendvorstände vor Ort aktuelle Herausforderungen intensiv und lösungsorientiert besprechen. Dafür hat der Landessportbund NRW ein Team von fachkompetenten, qualifizierten und autorisierten Expert*innen ausgebildet.
Antragstellung: https://www.meinsportnetz.nrw/management/beratung/vereinsberatung-buchen/
ERASMUS+
Möglichkeiten für Vereine:
1.Haupt- und ehrenamtlich Tätige können sich individuell oder in Gruppen im Ausland weiterbilden und ihre Kompetenzen vertiefen.
Antragsfrist: 12. Februar 2025 und 01. Oktober 2025, jeweils 12:00 Uhr MEZ.
2. Möglichkeiten für Sportorganisationen zur europäischen Zusammenarbeit.
Antragsfrist: 5. März 2025, 17.00 Uhr MEZ.
Das aktuelle Antragsformular steht etwa sechs Wochen vor einer Antragsfrist auf der Plattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Projektskizzen (Skizzieren Sie Ihr Projekt - Erasmus+ Sport) bitte 4 Wochen vor Antragsende per E-Mail an erasmusplussport@jfemail.de einreichen. Über diese E-Mail erhält man auch weitere Informationen zum Förderprogramm.
Link zum Angebot: Erasmus+ Sport
Förderung sozialer Sportproramme für 2026 (Einreichung bis 30.06.2025 möglich)
Inklusive gestaltete Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
Kriterien für die Förderung durch die Stiftung:
DFL Stiftung
Future Skills
Angesprochen werden gemeinnützige Organisationen, die durch Sport junge Menschen und ihre Future Skills fördern. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2025. Gesucht werden Projekte, die Sport und Bewegung nutzen, um junge Menschen auf eine sich wandelnde Welt vorzubereiten. Die geförderten Vorhaben sollen konkret Handlungskompetenzen stärken. Besonders wünschenswert sind partizipative Ansätze, bei denen junge Menschen die Planung und Umsetzung aktiv mitgestalten.
Förderprogramm Struktur- und Dorfentwicklung
Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse "Ländlicher Raum" Nordrhein-Westfalens liegen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen. Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie u.a. juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts. Förderanträge können ab dem 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 über die Bezirksregierungen gestellt werden.
PS-Zweckertrag der Sparkasse
Die Sparkasse Neuss vergibt jährlich Spenden an gemeinnützige Vereine, Initiativen und Institutionen. Anträge können für das Jahr 2026 gestellt werden.
Mit dem Geld können Vereine z.B. neue Sportgeräte und Bekleidung für ihre Nachwuchsmannschaften kaufen, zahlreiche Kindergärten Spielzeug und Bastelmaterial anschaffen oder Ausstattungen für soziale und kulturelle Einrichtungen finanziert werden.
Antrag kostenfreie Vereinsberatung Martin Limbach