Lockerungen ab Inzidenzwerten unter 100
Die neue CoronaSchVO ab dem 15. Mai sieht Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt:
1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes
Die Auswirkungen der bundesweiten Notbremse auf den Sport im Rhein-Kreis Neuss sind in der Meldung vom 26. April zusammengefasst.
2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO
Siehe Tabelle "Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW (Regionale 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100)".
3. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO
Siehe Tabelle "Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW (Regionale 7-Tages-Inzidenz unter 50)".
Vielen Dank an den Landessportbund NRW für die Aufbereitung der Informationen in dieser übersichtlichen Form. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiterhin dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.
Fotos: Landessportbund NRW
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