Neue Coronaschutzverordnung ab dem 19. März 2022
Ab Samstag, den 19. März 2022 tritt auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Sie ist bis zum 02. April 2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist hier zu finden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220318_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:
Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
- Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen
Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Der Landessportbund NRW und der Sportbund Rhein-Kreis Neuss empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Zuschauer-Regelungen: Grundsätzlich 3G
Bis 1000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)
Bis 1000 Personen (draußen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
- Keine Maskenpflicht
Über 1000 Personen (drinnen)
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Maskenpflicht! Ohne Ausnahme
Über 1000 Personen (draußen):
- 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
- Keine Maskenpflicht!
Quelle: Landessportbund NRW
Foto: Landessportbund NRW / Andrea Bowinkelmann