Coronaschutzverordnung: Update zur Gültigkeit der Testbescheinigungen
Die geltende Coronaschutzverordnung NRW ermöglicht derzeit einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen:
Coronaschutzverordnung vom 17. August 2021 - in der ab dem 10. November 2021 gültigen Fassung
Ein für den Sport aktueller und wichtiger Hinweis mit Blick auf Zugangskontrollen ist die verkürzte Gültigkeit von Testergebnissen:
Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.
Für weitere Informationen empfehlen wir das LSB NRW-Vereinsportal VIBSS Online:
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen
Über mögliche geänderte Rahmenbedingungen nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, den 18. November 2021 informieren wir schnellstmöglich. Bis dahin apellieren wir an den gesunden Menschenverstand und insbesondere die Einhaltung der Hygieneregeln!