Coronaschutzverordnung für den Dezember tritt in Kraft
Die am 30. November veröffentlichte und ab dem 01. Dezember gültige Coronaschutzverordnung in NRW knüpft für den Sport an der Version aus dem November an. Somit stoppt wie angekündigt der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine in NRW wie auch bundesweit.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30.11.2020