28.03.2020 - Hilfe für den Sport: NRW-Rettungsschirm auch offen für Übungsleitungen und Sportvereine
[Mit Aktualisierungen vom 01. April, siehe unten]
Die Forderung des Landessportbundes NRW ist erfüllt: Die finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt auch für Sportvereine und das freiberufliche Personal, das die Tätigkeit als Haupterwerb ausübt.
Betroffene können die Soforthilfe hier beantragen:
http://www.wirtschaft.nrw/corona
„Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Ein besonderer Dank hierfür geht an die Verantwortlichen der Staatskanzlei NRW, die sich mit uns gemeinsam für eine solche Lösung stark gemacht haben“, betont Landessportbund-Präsident Stefan Klett.
Zum Hintergrund: Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16. März 2020 müssen die meisten Vereine massive Einnahmeverluste hinnehmen, während gleichzeitig zahlreiche Fixkosten wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten weiter anfallen. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang hilfreiche Rücklagen bilden dürfen, drohen vielfach ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten und damit Insolvenzgefahren.
Quelle:Landessportbund NRW
Update 01. April:
Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.
In einer zweiten Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das vom Landtag NRW beschlossene Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise.
Darüber hinaus sagt die Sportstiftung NRW erfreulicherweise die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athlet/innen weiterhin bis zum Ende des Jahres zu. Für die paralympischen Trainer/innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus.
"Der Landessortbund hat zudem in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, dass auch die Trainer*innen der olympischen Fachverbände über den olympischen Rhythmus hinaus - bis Ende 2021 - gefördert werden", so Stefan Klett.
Quelle: Landessportbund NRW
Eine abschließende Leseempfehlung ist das Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit“ der Führungs-Akademie des DOSB, das in einer Sonderausgabe über Handlungsfähigkeit des Vereins und u.a. zu ausgefallenen Mitgliederversammlungen informiert. Das Telegramm kann über diesen Link bestellt werden.