18.02.2020 - Endspurt für die Bestandserhebung 2020

Bitte beachten Sie, dass die fristgerechte Meldung der Bestandsdaten auch eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen des Landessportbundes NRW (z. B. Förderung der Übungsarbeit) ist. Wer eine Vereinsverwaltungssoftware nutzt, kann sich die Datenerfassung erheblich erleichtern.

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