07.05.2020 - Stufenweise Rückkehr des Sportbetriebs
Ab Donnerstag 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.
Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.
Ab 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.
Staatssekretärin Andrea Milz hat am 7. Mai in einer Pressekonferenz bzgl. des 30. Mai als eine "Richtgröße" gesprochen. Ob diese Stufe eingehalten werden kann, hängt von weiteren Infektionsgeschehen ab.
Weiterführende Informationen
- Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW
- Die 10 Leitplanken des DOSB zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs
- Konzepte der Spitzensportverbände - Sportartspezifische Übergangsregelungen
- Allgemeine Tipps für Vereine vom Landessportbund NRW
- Tipps für Übungsleiter/innen und Trainer/innen vom Landessportbund NRW